M Strebel Fahrschule Zürich

Preisliste und Allgemeine Bestimmungen

gültig ab 1. Januar 2010 | Preisänderungen vorbehalten

Sekretariat: Haldenstrasse 15, 8185 Winkel | Gratis-Telefon: 0800 18 18 18

Theorielokale: Seilergraben 15, 8001 Zürich | Untergasse 1, 8180 Bülach

Fahrunterricht

   
Personenwagen Schaltgetriebe: Schulwagen der Fahrschule    
– im Abonnement: 15 Fahrbons à Fr. 79.– Fr. 1185.–
– im Abonnement: 10 Fahrbons à Fr. 84.– Fr. 840.–
– im Abonnement:   5 Fahrbons à Fr. 88.– Fr. 440.–
– Einzellektion Fr. 92.–
– Zur Verfügungstellung des Fahrschulwagens während der
   Führerprüfung
Fr. 95.–
     
Personenwagen Automat: Preis auf Anfrage    
     
Motorrad: Motorrad des Schülers    
– obligatorischer Motorrad-Kurs Teil 1 Fr. 160.–
– obligatorischer Motorrad-Kurs Teil 2 Fr. 160.–
– obligatorischer Motorrad-Kurs Teil 2a Fr. 80.–
– obligatorischer Motorrad-Kurs Teil 3 Fr. 160.–
– Einzellektion Fr. 90.–

Theorieunterricht

– Verkehrskunde: 8 Lektionen obligatorisch in Zürich Fr. 170.–
– Verkehrskunde: 8 Lektionen obligatorisch in Bülach Fr. 230.-
– Verkehrskundebuch (obligatorisch) Fr. 30.–
– Prüfungsvorbereitung (Doppellektion) Fr. 40.–
– Einzeltheorie pro Lektion (Auto/Motorrad) Fr. 70.–

Versicherung

Die Bezahlung einer Versicherungsgebühr ist für jeden Fahrschüler/in obligatorisch (Vollkasko und Lenker). Gültig während der Ausbildung
bei der Fahrschule MSTREBEL AG.
   
– Auto (gültig max. 2 Jahre) Fr. 100.–
– Motorrad (Vollkasko mit Fr. 1000.– Selbstbehalt) Fr. 40.–

Nothilfekurse

– 10 Lektionen (6 Jahre gültig) Fr. 99.– + Fr. 21.– für den Ausweis Fr. 120.–

WAB1

– obligatorische Zweiphasenausbildung Fr. 340.–
– Zuschlag für Samstag-Kurs Fr. 20.–

WAB2

– obligatorische Zweiphasenausbildung Fr. 450.–

Motorboot

Preis auf Anfrage    

Allgemeine Bestimmungen

Eine Unterrichtslektion dauert 50 Minuten.

Fahrstunden nur gegen Barzahlung.

Das Kursgeld für Verkehrskunde und Prüfungsvorbereitung ist dem Verkehrskunde- rsp. dem Theorielehrer bar zu bezahlen.

Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrlektion mitzuführen. Ohne Lernfahrausweis darf der Fahrlehrer/in keinen Unterricht erteilen.

Entschuldigungen für vereinbarte Fahr- und Theorielektionen können wir nur akzeptieren, wenn sie mindestens 2 Arbeitstage vor der Lektion im Sekretariat eintreffen. Es werden auch keine kurzfristigen Absagen per SMS oder E-Mail angenommen. Unentschuldigte oder zu spät entschuldigte Lektionen werden voll verrechnet.

Bei einem Fahrlehrer/in-Wechsel, innerhalb der MSTREBEL AG, bleiben alle Abos und Versicherungen gültig.

Falls Sie am Ende Ihrer Ausbildung nicht alle Fahrbons eingelöst haben, wird Ihnen der Gegenwert (unter Abzug von 20%) rückvergütet. Für die Rückvergütung Ihrer Ansprüche melden Sie sich bei Ihrem Fahrlehrer oder direkt auf dem Sekretariat.