KATEGORIE A AB 18 JAHREN, BESCHRÄNKT
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3,
Leistung max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg
Basis-Theorieprüfung
Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Stunden
Praktische Grundschulung 12 Stunden
Praktische Prüfung
 
Prüfungsfahrzeug: zweirädriges Motorrad/Roller ohne Seitenwagen
mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder/Roller der
Unterkategorie A1
 
Wer im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder der
Unterkategorie A1 ist, benötigt keine Theorieprüfung und keinen
Verkehrskundeunterricht.
 
KATEGORIE A AB 18 JAHREN, BESCHRÄNKT
FÜR BESITZER DES AUSWEISES KATEGORIE A1
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3,
Leistung max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg
 
Praktische Grundschulung 6 Stunden
Praktische Prüfung
 
Prüfungsfahrzeug: zweirädriges Motorrad/Roller ohne Seitenwagen
mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder/Roller der
Unterkategorie A1
 
KATEGORIE A AB 25 JAHREN, UNBESCHRÄNKT, DIREKTEINSTIEG
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3,
Leistung über 25 kW und max. 0.16 kW/kg
 
Basis-Theorieprüfung
Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Stunden
Praktische Grundschulung 12 Stunden
Praktische Prüfung
 
Wer im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder der
Unterkategorie A1 ist, benötigt keine Theorieprüfung und keinen
Verkehrskundeunterricht.
 
Prüfungsfahrzeug: zweirädriges Motorrad/Roller ohne Seitenwagen
mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW mit 2 Sitzplätzen
 
KATEGORIE A, UNBESCHRÄNKT, FÜR BESITZER DES AUSWEISES KATEGORIE A, BESCHRÄNKT
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3,
Leistung über 25 kW und 0.16 kW/kg
 
Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird die Beschränkung
auf Gesuch hin aufgehoben: Das heisst prüfungsfreier Erhalt des
Führerscheins der Kategorie A unbeschränkt.